Schritt 1: Informationseinholung
| Jahr | Preis |
|
2012 |
6,00 ct/kWh |
| 2013 | 6,60 ct/kWh |
| 2014 | 6,60 ct/kWh |
| 2015 | 6,60 ct/kWh |
Nützliche Internet–Links:
IWR - Branchenportal der Regenerativen Energiewirtschaft
Energieinstitut
Schritt 2: Einholung der Förderzusage
Kelag - Erstinformationen zu Förderung für Photovoltaikanlagen finden Sie in den FAQs.
Die E-Control stellt folgende Informationen bereit:
Je nachdem, welches Fördermodell Sie wählen, stehen Ihnen für weitere Informationen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Organisatorischer Ablauf zur Errichtung einer Photovoltaikanlage
Preisfixierung
Nachdem Sie den Antrag für die Einspeisung unterschrieben retourniert haben, besteht für Sie hier die Möglichkeit, den Energieabnahmepreis für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren zu fixieren. Dazu füllen Sie das Formular zur Preisfixierung aus und die Kelag übermittelt Ihnen eine Zusatzvereinbarung zur Unterschrift.
Sollten Sie bis Ende September vor einem Lieferjahr (letztmögliche Zeitpunkt für einen Vertragsausstieg) keine Preisfixierung vorgenommen haben, wird der zu diesem Zeitpunkt geltende Energieabnahmepreis als verbindlicher Abrechnungspreis für das Folgejahr herangezogen. In diesem Fall erhalten Sie von der Kelag ohne Aufforderung die Zusatzvereinbarung (Preisfixierung) zur Unterschrift automatisch zugesendet.
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